Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

1.Ziele
Ziel der Senioren-Assistenz ist es, Seniorinnen und Senioren zu helfen, ihre Lebens-qualität im Alter zu erhalten bzw. zu verbessern. Selbständigkeit und Unabhängigkeit sollen weitestgehend erhalten bleiben. Die Senioren mögen so lange wie möglich in ihrem gewohnten persönlichen Umfeld leben. Selbstverständlich ist auch eine weitergehende Begleitung möglich.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit, seine Anliegen und Bedürfnisse individuell mit mir abzustimmen. Die Realisierung richtet sich nach den Wünschen der Kunden.
In Anspruch nehmen können unsere Dienstleitungen alle Senioren, die in einem eigenen, häuslichen Bereich oder auch in Institutionen wie Seniorenheimen etc. leben. Selbstverständlich können unsere Leistungen auch von anderen Personen in Anspruch genommen werden.

 

2. Der Kunde
Als Kunde wird in dieser AGB der Vertragspartner bezeichnet mit dem ein Dienstleistungsvertrag in mündlicher oder schriftlicher Form geschlossen wird.
Kunde kann der Dienstleistungsempfänger, ein Angehöriger oder auch der gesetzliche Vertreter sein. Der Auftraggeber kann auf Wunsch in zeitlichen Abständen über die Ergebnisse der Tätigkeiten informiert werden.
Im nachfolgenden Text werden beide Seiten wie folgt genannt:
Der Auftragnehmer mit Kunde und die Senioren-Assistentin mit SenAss.


3. Leistungsbestimmung

3.1 Vertrag
Angebotene Dienstleistungen (Vertrag, mündliche oder schriftliche Absprachen) werden individuell mit jedem einzelnen Kunden auf seine jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt. Es werden ausschließlich seriöse Dienstleistungen angeboten.
Ein schriftlicher Vertrag kommt mit Unterzeichnung vom Kunden und der Bestätigung der SenAss zustande. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Damit unsere Dienstleistung erfolgreich und rücksichtsvoll ausgeführt werden kann, werden gesundheitliche Einschränkungen und Besonderheiten vom Kunden wahrheitsgemäß angegeben.
Ich behalte mir ausdrücklich vor, Aufträge abzulehnen.


3.2 Erstberatung
Jede Erstberatung ist einschließlich der Anfahrt kostenfrei. Sie erfolgt nach Möglichkeit bei dem Kunden.



3.3 Preise
Alle angebotenen Leistungen werden vom Kunden privat bezahlt. Die SenAss kann nicht mit der Pflegekasse abrechnen nur im Fall der Verhinderungspflege. Der Kunde erhält eine Rechnung.
Für jeden Auftrag wird mindestens eine Stunde berechnet. Jede weitere Zeiteinheit beträgt eine halbe Stunde.
Pauschalpreise sind abhängig von der zu erbringenden Leistung möglich und werden individuell abgesprochen.
Anfahrtskosten innerhalb von 5 km entfallen. Darüber hinaus anfallende Fahrtkosten werden gesondert verrechnet. Für sonstige Fahrten kann eine Km-Pauschale von 0,50 € berechnet werden.
Unabhängig vom Stundensatz werden vom Kunden alle Kosten und Gebühren, wie z.B. Eintrittsgebühren, Parkgebühren, Verpflegung ec. übernommen.
Die SenAss behält sich die Möglichkeit einer Preisanpassung zur Gültigkeit mit dem Verkündungsdatum vor.
Von der SenAss im Auftrag des Kunden erbrachte Besorgungen, sind gegen Quittung/Beleg zeitgleich zu begleichen.
Nach Absprache wird die Rechnung nach Erhalt (ohne Abzug) zeitgleich überwiesen.

 

3.4 Umsatzsteuer
Die SenAss ist nach § 19 von Umsatzsteuerpflicht befreit.



3.5 Rücktrittsrecht
Vereinbarte Termine mit der SenAss gelten als verbindlich.
Bei Absagen von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird mindestens eine Einsatzstunde berechnet. Hiervon ausgenommen sind plötzliche Erkrankungen. Ich behalte mir vor, ein ärztliches Attest zu verlangen. Für die SenAss bereits entstandene Kosten, wie z. B. Stornierungskosten für Veranstaltungen, Hotelbuchungen oder Anzahlungen bei Reiseunternehmen muss der Kunde bzw. der Auftraggeber jedoch tragen. Die Erstattung solcher Kosten ist fällig, sobald sie uns in Rechnung gestellt werden.
Die Laufzeit eines Pauschalvertrages beträgt mindestens 4 Wochen und kann dann mit einer Frist von 3 Wochen zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Erfüllt der Kunde seine Vertragslaufzeit nicht, gilt es, die SenAss für ihren Arbeitsausfall angemessen zu vergüten. Hierfür sind pauschal 150,00 € vereinbart.
Es ist dem Kunden unbenommen der SenAss eine Vertragsverletzung nachzuweisen.
Kann die SenAss einen Termin einmal nicht einhalten, so entstehen dem Kunden keine Kosten und es wird versucht, ein geeigneten Ersatztermin zu vereinbaren. Die SenAss schließt jegliche sonstige Haftung daraus aus.

3.6 Leistungs- und Haftungsausschluss

 

3.6.1 Medizinische Betreuung
Die SenAss bietet keine Pflegedienste an. Unsere Tätigkeit schließt keinerlei Überwachung der Einhaltung verordneter medizinischer Indikationen ein. Diese Leistungen müssen bei Bedarf von anderen Anbietern ergänzt werden.

 

3.6.2 Begleitung und Aktivitäten
Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für die Sicherheit und Unversehrtheit der zu begleitenden Person. Der Kunde muss über entsprechende physische und psychische Fähigkeiten verfügen, sollte unsererseits dem Wunsch nach Beglei-tung entsprochen werden.



3.6.3 Fahrten
Die SenAss bietet keinen gewerblichen Personentransport an.
Die Haftung aus Unfallfolgen oder sonstige Ansprüche, die durch Mitfahren entstehen könnten, sind somit ausgeschlossen.

 

4. Verschwiegenheitspflicht
Die SenAss verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle erhaltenen persönlichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

5. Versicherungen
Für den SenAss ist eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden. Wird aus einer Dienstleistung ein Schadensersatzanspruch hergeleitet, so soll dieser Schaden ausschließlich aus der Versicherung beglichen werden. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen. Es ist selbstverständlich, dass wir das Eigentum unserer Kundschaft ordentlich behandeln und unsere Dienstleistungen gewissenhaft und mit der notwendigen Umsicht durchführen.

 

6. Haftung
Ausgeschlossen wird jegliche Haftung bei einfacher und normaler Fahrlässigkeit. Gehaftet wird ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit.

 

6.1 Haftungsbegrenzung
Beide Parteien sind sich einig, dass die SenAss eine sogenannte einfache Dienstleistung anbietet. Die SenAss begrenzt deshalb jegliche Haftung aufgrund eines Ausfalls eines vereinbarten Termins auf die Nachholung dieses Termins. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Jegliche weitere Haftung bedarf der Schriftform mit der Angabe des Risikos.

 

7. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Ver-tragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinba-rungen nicht zuwider läuft.