Das Erstgespräch ist kostenlos!
Stand per 1. Januar 2024
Stundenweise Verhinderungspflege
Ab dem Pflegegrad II, können wir unter bestimmten Vorausetzungen die stundenweise Verhinderungspflege über die Krankenkasse abrechnen.
Haushaltsnahe Dienstleitungen
20 % der entstehenden Kosten bis max. 4.000,00 € im Jahr können im Rahmen der Steuererklärung erstattet werden. (§ 35a EstG)
Reichen Sie bitte die Rechnung sowie eine Kopie der Überweisung beim Finanzamt ein.
Alles Weitere erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater.